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Tansania Nationalparks - Änderung Verweildauer (24 Std. Regelung)
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Tansania Nationalparks - Änderung Verweildauer (24 Std. Regelung)
in REISEPLANUNG VON A-Z ROUTEN / UNTERKÜNFTE / REISETIPPS 10.04.2015 08:56von Suricata • Leopard | 184 Beiträge
Guten Morgen Fomis,
ich habe gerade in FB gelesen, dass sich wohl die 24-Stunden Regelung für Verweildauer in den Nationalparks ändern soll. Stimmt das?
Das würde bedeuten, dass ich wohl immer einen Tag mehr zahlen müsste als in der Vergangenheit, oder? Und somit Tansania noch mal ein Stückchen teuerer wird
. Das wäre natürlich nicht so erfreulich.
Suricata
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RE: Tansania Nationalparks - Änderung Verweildauer (24 Std. Regelung)
in REISEPLANUNG VON A-Z ROUTEN / UNTERKÜNFTE / REISETIPPS 10.04.2015 11:44von Picco • der mit dem Klo tanzt | 1.510 Beiträge
Hoi zämä
Ich habe das so verstanden dass die Permit's weiterhin 24 Stunden gültig sind, aber nur für einmal in den Park fahren!
Wer also wie bisher z.B. am Nachmittag in den Park fährt und am Abend raus der braucht am nächsten Morgen ein neues Permit!
Wer aber im Park übernachtet braucht erst 24 Stunden nach den Eintritt oder nachdem er den Park verlassen hat ein neues Permit.
Gruss
Picco
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RE: Tansania Nationalparks - Änderung Verweildauer (24 Std. Regelung)
in REISEPLANUNG VON A-Z ROUTEN / UNTERKÜNFTE / REISETIPPS 10.04.2015 17:36von Bongolander (gelöscht)
Hallo,
im Moment ist es so:
Die Gebühren für das Schutzgebiet und den Krater sind bis auf weiteres auf altem Stand, und offiziell ist, dass die alten Parkgebühren bis 2016 gültig sind. Grund sind die mehr als schlechten Buchungen, was eine Intervention durch den zuständigen Minister auslöste.
Richtig ist, dass die 24-Stunden-Regel für die Parks aufgehoben werden soll, wo das noch nicht gilt. Allerdings gilt im Moment noch die alte Regelung. Das betrifft allerdings dann nur die, die über Nacht den Park verlassen wollen und am nächsten Tag nochmals eine Pirschfahrt machen wollen. Das Permit ist allerdings weiterhin für 24 Stunden gültig und soll auch weiterhin so lange gültig bleiben. Es betrifft nur das Verlassen und wieder Hineinfahren in den Park, wie dies auch scnon im Schutzgebiet gilt. Aber man diskutiert noch.
Johannes
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